Fragen und Antworten – AltRaus
Was kostet das, wie schnell geht es, was passiert mit den Sachen? Hier stehen die Antworten auf das, was uns Mieter, Eigentümer, Vermieter, Betreuer und Erben am häufigsten fragen.
Kosten und Angebot
Was kostet eine Entrümpelung?
Das hängt vom Volumen, der Etage, dem Zugang und dem Anteil an Sperr- und Sondermüll ab. Zwei gleich große Wohnungen können sich im Aufwand um das Mehrfache unterscheiden. Deshalb nennen wir keinen Quadratmeterpreis, sondern schauen uns das Objekt an und nennen danach eine feste Summe.
Bleibt der Festpreis wirklich fest?
Ja. Was im Angebot steht, wird abgerechnet – auch wenn wir uns beim Aufwand verschätzt haben. Kommt nachträglich ein Bereich dazu, der bei der Besichtigung verschlossen war, sprechen wir das vorher an und Sie entscheiden.
Kostet die Besichtigung etwas?
Nein. Der Termin dauert etwa eine halbe Stunde und ist kostenlos. Das Angebot danach ist unverbindlich, eine Verpflichtung entsteht erst mit der Auftragserteilung.
Werden brauchbare Sachen angerechnet?
Gut erhaltene Möbel, Werkzeug, Elektrogeräte, Antiquitäten oder Sammlungen haben einen Wert. Den beziffern wir bei der Besichtigung und ziehen ihn vom Angebot ab, bevor Sie unterschreiben.
Wann und wie wird bezahlt?
Nach Abschluss der Arbeiten, wenn Sie das Ergebnis gesehen haben. Vorkasse verlangen wir nicht. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
In vielen Fällen ja – als haushaltsnahe Dienstleistung oder im Rahmen einer Erbschaft. Voraussetzung ist die Überweisung auf Rechnung, Barzahlung wird nicht anerkannt. Ob es in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Steuerberater; die passende Rechnung bekommen Sie von uns.
Was passiert, wenn ich den Auftrag doch absage?
Sagen Sie rechtzeitig ab, entstehen Ihnen keine Kosten. Erst wenn wir bereits angereist sind oder Container bestellt wurden, berechnen wir den tatsächlichen Aufwand.
Vorbereitung und Termin
Wie schnell können Sie anfangen?
Bei freier Kapazität innerhalb weniger Tage. Zum Monatsende sind wir erfahrungsgemäß stärker ausgelastet – nennen Sie uns Ihren Stichtag deshalb gleich bei der Anfrage, dann prüfen wir gezielt.
Wie lange dauert die Räumung?
Ein Kellerabteil oder eine kleine Wohnung ist meist an einem Tag erledigt, ein volles Einfamilienhaus braucht mehrere. Eine belastbare Angabe bekommen Sie mit dem Angebot, damit Sie Ihren Übergabetermin planen können.
Muss ich vorher aussortieren?
Nein, und wir raten davon ab. Sortieren kostet Sie Tage und ändert am Preis wenig, weil wir beim Heraustragen ohnehin trennen. Markieren Sie nur, was bleiben oder zu Ihnen soll – ein Klebezettel genügt.
Reichen Fotos statt einer Besichtigung?
Bei kleinen Objekten wie einem Kellerabteil oder einer Garage oft ja. Bei ganzen Wohnungen und Häusern kommen wir lieber vorbei, weil Fotos selten zeigen, was hinter der Schranktür oder unter der Treppe steht.
Arbeiten Sie auch samstags?
Ja. Sonntagstermine sind die Ausnahme und nur in begründeten Fällen möglich.
Am Räumungstag
Muss ich dabei sein?
Nicht zwingend. Nach Schlüsselübergabe läuft die Räumung ohne Sie. Viele Auftraggeber wohnen weiter weg oder wollen bei einer Nachlassauflösung bewusst nicht anwesend sein. Auf Wunsch bekommen Sie Fotos vom geleerten Objekt.
Wie läuft die Schlüsselübergabe?
Persönlich beim Besichtigungstermin oder über einen Nachbarn, die Hausverwaltung oder einen Schlüsselkasten. Wir dokumentieren die Übergabe schriftlich und geben den Schlüssel nach Abschluss dort zurück, wo Sie es festlegen.
Was passiert mit Dokumenten und Wertsachen?
Fotos, Briefe, Urkunden, Sparbücher, Schmuck und Bargeld kommen in eine Kiste zur Seite und werden Ihnen übergeben – auch dann, wenn Sie nicht vor Ort sind. Das gilt unabhängig davon, ob Sie danach gefragt haben.
Wer haftet, wenn etwas beschädigt wird?
Wir sind betriebshaftpflichtversichert. Schäden am Treppenhaus, an Türrahmen oder im Nachbarbereich laufen über die Versicherung, nicht über Sie.
Brauchen Sie einen Stellplatz vor dem Haus?
Für Fahrzeug und Container ja. In engen Straßen und Innenstadtlagen kümmern wir uns um die Halteverbotszone; ob die Gebühren im Festpreis enthalten sind, steht im Angebot.
Nach der Räumung
Was heißt besenrein genau?
Alle beauftragten Räume sind leer, der Boden ist gekehrt, Dübel und Aufkleber sind entfernt. In diesem Zustand lässt sich das Objekt übergeben, verkaufen oder renovieren.
Machen Sie auch eine richtige Endreinigung?
Ja, auf Wunsch. Feuchtwischen, Sanitär, Fenster – das geht über besenrein hinaus und wird separat kalkuliert. Sinnvoll ist es vor allem, wenn der Vermieter die Übergabe streng nimmt.
Entfernen Sie auch Einbauten und Bodenbeläge?
Einbauküchen, Einbauschränke, Wandverkleidungen, Teppichböden und Sanitäranlagen bauen wir auf Anfrage aus. Sagen Sie es beim Besichtigungstermin, dann steht es im selben Angebot.
Was, wenn etwas übersehen wurde?
Dann kommen wir zurück und holen es nach, ohne dass es Sie etwas kostet. Melden Sie sich am besten direkt nach der Abnahme.
Besondere Fälle
Räumen Sie auch stark vermüllte Wohnungen?
Ja. Wir arbeiten mit Schutzausrüstung, sprechen keine Nachbarn an und fahren auf Wunsch unbeschriftet vor. Es geht darum, die Fläche wieder nutzbar zu machen, nicht darum, die Situation zu bewerten.
Wir sind eine Erbengemeinschaft und noch nicht einig – geht das?
Ja. Wir arbeiten in Etappen: zuerst die unstrittigen Bereiche wie Keller und Garage, später die Wohnräume. Fundstücke mit möglichem Wert legen wir zur Seite und zeigen sie Ihnen, bevor etwas den Hof verlässt.
Wer darf eine Haushaltsauflösung überhaupt beauftragen?
Der Eigentümer, bevollmächtigte Angehörige, eine Erbengemeinschaft mit Vollmacht aller Erben, ein Betreuer mit entsprechender Bestellung oder ein Vermieter nach rechtlicher Klärung. Ohne Berechtigung dürfen wir nicht räumen – das ist auch zu Ihrem Schutz.
Der Mieter ist ausgezogen und hat alles stehen lassen – was gilt?
Als Vermieter dürfen Sie nicht einfach räumen lassen. Erforderlich ist ein Räumungstitel oder eine schriftliche Verzichtserklärung des Mieters. Liegt das vor, übernehmen wir kurzfristig und dokumentieren den Bestand auf Wunsch fotografisch.
Was ist mit Tieren oder Pflanzen in der Wohnung?
Zurückgelassene Tiere melden wir dem Veterinäramt oder dem Tierheim, bevor wir mit der Arbeit beginnen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Pflanzen nehmen wir mit oder geben sie weiter, wenn Sie das wünschen.
Räumen Sie auch Gewerbeflächen?
Büros, Praxen, Ladenlokale, Werkstätten und Lagerhallen gehören zum Alltag. Auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten, damit der Betrieb nebenan weiterläuft.
Entsorgung
Wohin gehen die Sachen?
Wir trennen beim Heraustragen: Verwertbares wird angerechnet, Brauchbares ohne Marktwert weitergegeben, Metall, Holz, Papier und Elektroschrott gehen sortenrein ins Recycling, Restmüll und Sonderabfall zum zugelassenen Entsorger.
Bekomme ich Entsorgungsnachweise?
Auf Anfrage ja. Für Vermieter, Hausverwaltungen, Betreuer und Nachlassverwalter, die den Vorgang dokumentieren müssen, stellen wir die Belege zusammen.
Wie werden Elektrogeräte entsorgt?
Nach ElektroG über zugelassene Sammelstellen. Kühlgeräte, Bildschirme und Leuchtmittel folgen dabei eigenen Wegen und dürfen nicht in den Restmüll.
Was ist mit Festplatten und Datenträgern?
Auf Wunsch vernichten wir sie datenschutzkonform oder übergeben sie Ihnen zur eigenen Vernichtung. Bei Betriebsauflösungen mit Aktenbeständen klären wir das vorab.
Was nehmen Sie nicht mit?
Munition und Waffen, radioaktive Materialien, größere Mengen Chemikalien und asbesthaltige Baustoffe. Bei solchen Funden sagen wir Ihnen, an welche Fachfirma Sie sich wenden. Kleinmengen an Lacken, Batterien oder Leuchtstoffröhren sind normaler Bestandteil einer Räumung.
Frage nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – die Beratung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
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